Mindestlohn im Call-Center
13,90 Euro pro Stunde beträgt der Mindestlohn seit dem 1.1.2026. Hierbei handelt es sich um den zu versteuernden Bruttolohn. Der Mindestlohn gilt flächendeckend, also für das gesamte Bundesgebiet, und für alle Anstellungsformen – für Tätigkeiten in Vollzeit und in Teilzeit wie auch für geringfügige Beschäftigungen, sog. Minijobs, bei denen die Verdienstgrenze bei 603 Euro im Monat liegt.