12,82 Euro pro Stunde beträgt der Mindestlohn ab dem 1.1.2025. Hierbei handelt es sich um den zu versteuernden Bruttolohn.
Der Mindestlohn gilt flächendeckend, also für das gesamte Bundesgebiet, und für alle Anstellungsformen – für Tätigkeiten in Vollzeit und in Teilzeit wie auch für geringfügige Beschäftigungen, sog. Minijobs, bei denen die Verdienstgrenze bei 538 Euro (seit dem 1.1.2024) im Monat liegt.
Seit der Einführung im Jahr 2015 ist der Mindestlohn in Deutschland bis heute in mehreren Stufen angehoben worden:
Weitere Anpassungen des Mindestlohns wird es auch künftig geben, um wieder Faktoren wie Inflationsrate, steigende Lebenshaltungskosten etc. auszugleichen.
Seit 2020 haben auch Auszubildende (z.B. Kaufmann/-frau für Dialogmarketing) – unabhängig vom Mindestlohn – einen Anspruch auf eine Mindestvergütung, die durch das Berufsbildungsgesetz gesichert wird.
Michael hat ganz ursprünglich mal als Surflehrer auf Teneriffa gearbeitet. Als die Surfschule, bei der er angestellt war, schließen musste, fand er keinen neuen Job als Surflehrer. Da er aber auf der Kanareninsel bleiben wollte, hat er dort in einem deutschen Callcenter angeheuert. Michael kann gut mit Menschen, weshalb er im Vertrieb recht erfolgreich ist. Mittlerweile lebt er auf Mallorca und arbeitet als Projektleiter in einem Callcenter in Palma… ohne Sonne geht’s einfach nicht :)