
12 Euro pro Stunde beträgt der aktuelle Mindestlohn seit dem 1.10.2022. Hierbei handelt es sich um den zu versteuernden Bruttolohn.
Der Mindestlohn gilt flächendeckend, also für das gesamte Bundesgebiet, und für alle Anstellungsformen – für Tätigkeiten in Vollzeit und in Teilzeit wie auch für geringfügige Beschäftigungen, sog. Minijobs, bei denen die Verdienstgrenze, ebenfalls seit dem 1.10.2022, bei 520 Euro im Monat liegt.
Entwicklung des Mindestlohns
Seit der Einführung im Jahr 2015 ist der Mindestlohn in Deutschland bis heute in mehreren Stufen angehoben worden:
- 1.1.2015: 8,50 Euro (Einführung)
- 1.1.2017: 8,84 Euro
- 1.1.2019: 9,19 Euro
- 1.1.2020: 9,35 Euro
- 1.1.2021: 9,50 Euro
- 1.7.2021: 9,60 Euro
- 1.1.2022: 9,82 Euro
- 1.7.2022: 10,45 Euro
- 1.10.2022: 12,00 Euro

Die nächste Anpassung des Mindestlohns ist für 2024 geplant, um auch hier wieder Faktoren wie Inflationsrate, steigende Lebenshaltungskosten etc. auszugleichen.
Mindestvergütung für Auszubildende
Seit 2020 haben auch Auszubildende (z.B. Kaufmann/-frau für Dialogmarketing) – unabhängig vom Mindestlohn – einen Anspruch auf eine Mindestvergütung, die durch das Berufsbildungsgesetz gesichert wird.